Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)
SGB XI§ 113a (weggefallen)
Stand: 01.07.2023
Wird zitiert von 9
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Düsseldorf, 04.06.2014 – 34 O 95/13
- OVG NRW, 17.02.2011 – 12 A 241/10Zitiert von 18
- LSG Baden-Württemberg, 12.12.2014 – L 4 P 2949/12Zitiert von 2
- BVerwG, 11.08.2020 – 3 BN 1/19Landesgesetzgebungskompetenz für das Heim(ordnungs)rechtZitiert von 15
- BSG, 16.05.2013 – B 3 P 5/12 RSoziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der Qualitätsprüfung - Unzulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage gegen die Erstellung und Veröffentlichung künftiger Transparenzberichte - Fortsetzungsfeststellungsklage - Rechtsschutzinteresse - Anhörung - Pflege-Transparenzvereinbarung stationär 2008 - Transparenzkriterien - Leistungs- und Qualitätsmerkmale - Informationshandeln staatlicher Behörden - allgemeines Persönlichkeitsrecht - informationelles Selbstbestimmungsrecht - Regelung der Berufsausübung - Qualitätsbeurteilung von Pflegeleistungen - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 20
- BSG, 18.05.2011 – B 3 P 5/10 R(Soziale Pflegeversicherung - kein Anspruch auf formelle Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft iS des § 71 Abs 3 SGB 11 - Auskunftsanspruch - Einrichtungsträger - Klagegegner - Landesverbände der Pflegekassen - Arbeitsgemeinschaft - Statusentscheidung - Verwaltungsakt - Anfechtungs- und Verpflichtungsklage - Feststellungsklage - Untätigkeitsklage - Wartefrist - Erledigung - Weiterbildungsmaßnahme - staatlich anerkannter Abschluss - Rahmenfrist - Verfassungsmäßigkeit)Zitiert von 20
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 12.07.2023 – L 8 R 1089/16Zitiert von 11
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 – L 9 KR 93/17Zitiert von 1
- LSG NRW, 27.04.2010 – L 13 EG 55/09Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 113a SGB XI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 113a SGB XI liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.